News für Bauinteressierte

Aktuell wird es Bauinteressierten nicht leicht gemacht, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Rasant gestiegene Zinsen und Baukosten bei gleichzeitig gekürzten Förderungen haben sich als toxisch für die Neubaunachfrage erwiesen.

 

Heute möchten wir gerne über ein paar wesentliche Beschlüsse des Wohnungsbaugipfeles, welcher am 25.09.23 im Bundeskanzleramt stattgefunden hat, informieren:

 

  • Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Neubaustandards von EH55 auf EH40 wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen und damit die Erstellungskosten eines Bauwerks nicht noch höher treiben. 
  • Die Einkommensgrenzen bei den KfW-Förderprogrammen für Familien sollen um rund 50 Prozent auf 90.000 Euro für Familien mit einem Kind (für jedes weitere Kind um zusätzlich 10.000 Euro) angehoben werden. Die maximale Förderkreditsumme soll um 30.000 Euro erhöht werden, allerdings weiter gekoppelt an den EH 40 / EH NH Standard.
  • Mittels eines neu aufzulegenden KfW-Förderprogramms soll der klimafreundliche Umbau von Gewerbeflächen in Wohnraum mit rund 480 Millionen Euro in 2024 und 2025 gefördert werden.

  • Die Bundesregierung möchte den Ländern die Möglichkeit geben die Grunderwerbssteuer weiter zu flexibilisieren um die Kaufnebenkosten für Käufer von selbstgenutzten Immobilien zu senken. Bayern hat angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

  • Darüber hinaus wurden Absichtserklärungen zu Themen wie Planungsbeschleunigung, baurechtlichen Anpassungen, Verwaltungsbeschleunigung etc. abgegeben, deren Ausgestaltung sich im weiteren politischen Prozess erst noch zeigen muss. 

 

  • Der Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes sieht die Einführung einer degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von jährlich sechs Prozent für neu errichtete beziehungsweise neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen vor. Diese sollen nach dem Effizienzstandard EH 55 und ohne Baukostenobergrenze gebaut werden können. Nach dem Entwurf können Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 degressiv abgeschrieben werden. Maßgeblich soll der angezeigte Baubeginn sein. 

 

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